Smarte Entnahmestrategien (4/5): ETF-Teilfreistellung und FIFO-Tricks

Eine Hand reicht Geldbündel an eine andere geöffnete Hand vor lila Hintergrund – Metapher für den Depot-Übertrag und die FIFO-Regel beim Verkauf von ETF-Anteilen.

Dies ist der vierte Teil meiner fünfteiligen Artikelserie über „Smarte Entnahmestrategien“. Hier findest du die vorherigen Teile:

Teil 1: Die 4 %-Regel einfach erklärt
Teil 2: Steuern sparen mit dem Grundfreibetrag
Teil 3: Krankenkassenbeiträge für Privatiers


Steuerlast aktiv senken: Der Depot-Übertrag-Hebel für Fortgeschrittene

Gut, kommen wir nun zurück zu unserem Praxisbeispiel von 800.000 Euro Depotwert, bestehend aus 240.000 Euro Einzahlungen und 560.000 Euro Gewinnen. Du wolltest dir entsprechend einer 4 % Entnahmerate 32.000 Euro jährlich auszahlen.

Da 30 % davon deine eigenen Einzahlungen sind, bleiben 9.600 Euro unberücksichtigt. Dein Bruttogewinn beträgt somit 22.400 Euro.

Da du fleißig meinen Blog liest und dich an alle meine klugen Ratschläge gehalten hast, hast du in breit gestreute ETFs investiert, die seit dem 01. Januar 2018, nach dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) der Teilfreistellung unterliegen. Bei physisch replizierenden Aktien-ETFs mit mindestens 51 % Aktienanteil sind 30 % der Erträge steuerfrei.

Das heißt, dein steuerlich relevanter Gewinn sinkt weiter auf 15.680 Euro.

Ein wichtiger technischer Hinweis an dieser Stelle: Das Finanzamt nutzt die FIFO-Regel (First-In-First-Out). Das bedeutet, die Bank verkauft steuerlich immer deine ältesten Anteile zuerst – und die haben nach Jahren im Depot oft einen viel höheren Gewinnanteil als der Durchschnitt.

Der Profi-Trick: Um zu verhindern, dass dein steuerlicher Gewinn am Anfang zu hoch ausfällt, kannst du ein Zweitdepot nutzen. Übertrage einfach die Anteile, die du behalten willst, auf ein anderes Depot. Da beim Übertrag ebenfalls die ältesten Stücke zuerst gehen, verbleiben im Verkaufsdepot die „frischeren“ Anteile mit geringerem Gewinnanteil. So steuerst du deine Steuerlast aktiv selbst.

GKV-Falle: Krankenkassenbeitrag auf ETF-Gewinne

Nun müssen wir die Krankenkassenbeiträge für die freiwillig gesetzliche Krankenkasse berechnen. Hierbei wird allerdings leider die steuerliche Teilfreistellung ignoriert und der reale Kapitalertrag herangezogen, also
die 22.400 €.

Teilen wir diese 22.400 € durch 12 Monate, landen wir bei 1.866,67 € und somit über der Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 €. Das bedeutet, als Kinderloser würdest du 393,87 € pro Monat zahlen bzw. 4.726,44 € im Jahr.

Wie diese hohen GKV-Kosten unsere finale Netto-Rechnung beeinflussen und mit welchem simplen Trick du sie fast komplett eliminieren kannst, erfährst du im großen Finale in Teil 5.

Hier geht’s zu Teil 5: Netto-Bilanz und der Midijob-Hebel.

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