Smarte Entnahmestrategien (3/5): Krankenkassenbeiträge für Privatiers

Illustration einer menschlichen Silhouette umgeben von Stethoskop, Spritze und Pillen auf grünem Grund – Symbol für die gesetzliche Krankenversicherung und Krankenkassenbeiträge für Privatiers.

Dies ist der dritte Teil meiner fünfteiligen Artikelserie über „Smarte Entnahmestrategien“. Hier findest du die vorherigen Teile:

Teil 1: Die 4 %-Regel einfach erklärt
Teil 2: Steuern sparen mit dem Grundfreibetrag


Freiwillig gesetzlich versichert: So berechnet die GKV deine Beiträge

Neben dem Sparer-Pauschbetrag und dem Grundfreibetrag gibt es noch einen weiteren Punkt, der dein zu versteuerndes Einkommen nach unten drückt, und zwar deine Krankenkassenbeiträge.

Da es in diesem Beispiel darum geht, dass du Privatier bist und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehst, musst du dich selbst krankenversichern.
Im günstigsten Fall bist du, in diesem Beispiel, dann freiwillig gesetzlich krankenversichert.

Das bedeutet dann, dass du dir die Kosten nicht mit deinem Arbeitgeber teilst, sondern alles selbst trägst. Zudem hast du als Angestellter Anspruch auf Krankengeld, weshalb der allgemeine und nicht der ermäßigte Beitragssatz gilt.

Hier die Gegenüberstellung der Beitragshöhe am Bruttoeinkommen:

KomponentePrivatier (freiwillig)Angestellter (pflichtversichert)Wer zahlt was (Angestellter)?
KV-Basisbeitrag14,0 % (ermäßigt)14,6 % (allgemein)Je 7,3 % (AN / AG)
Zusatzbeitragca. 2,9 %ca. 2,9 %Je 1,45 % (AN / AG)
Pflege (kinderlos)4,2 %4,2 %AN: 2,5 % / AG: 1,7 %*
Anspruch KrankengeldNeinJa (ab 7. Woche)Inklusive
Gesamtbelastung21,1 %21,7 %Dein Anteil: ca. 11,25 %
*Hinweis zur Pflegeversicherung: Der Arbeitgeberanteil ist gesetzlich auf 1,7 % festgeschrieben. Den Beitragszuschlag für Kinderlose (0,6 %) zahlst du als Arbeitnehmer alleine.

Hier ist noch wichtig zu wissen, dass es einen Mindestbeitrag gibt. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung deinen Beitrag 2026 mindestens auf Basis von 1.318,33 € monatlichem Einkommen berechnet. Bei rund 21,1 % Gesamtbelastung für Kinderlose wäre das ein Mindestbeitrag von ca. 278 € pro Monat.

Diesen Betrag zahlst du immer, auch wenn dein steuerlicher Gewinn 0 € ist.

Günstiger als diese 278 € monatlichen Krankenkassenbeiträge – ohne jede Erwerbstätigkeit – geht es leider nicht. Einen Vorteil hat es allerdings: Du sicherst dir damit die Eintrittskarte in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner).

Das Ziel: Wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu 90 % der Zeit gesetzlich versichert warst (egal ob pflichtversichert oder freiwillig), werden im Alter deine privaten Depot-Gewinne für die Krankenkasse komplett unsichtbar. Du zahlst dann nur noch Beiträge auf deine gesetzliche Rente, während deine Entnahmen aus dem Depot beitragsfrei bleiben. Die GKV-Beiträge als Privatier sind also kein verlorenes Geld, sondern eine strategische Investition in eine extrem günstige Absicherung im Alter.

Hier geht’s weiter zu Teil 4: ETF-Teilfreistellung und FIFO-Tricks.

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