Dies ist der zweite Teil meiner fünfteiligen Artikelserie über „Smarte Entnahmestrategien“. Hier findest du den vorherigen Teil:
Teil 1: Die 4 %-Regel einfach erklärt
Vermögend und trotzdem Geringverdiener: So nutzt du das steuerliche Existenzminimum
Ok, stellen wir uns vor, du hast jahrelang fleißig gespart und investiert und bist nun bei deinem Zielbetrag X angekommen, ab dem du finanziell frei bist, und nun möchtest du dein Leben in vollen Zügen genießen – ohne dich jeden Tag zu einem ungeliebten Job schleppen und dem Chef Rechenschaft ablegen zu müssen.
Gehen wir davon aus, dass du kein Superstar-Top-Verdiener bist, sondern ein Otto-Normalbürger mit durchschnittlichem Einkommen, aber ambitionierter Sparquote.
Weiterhin nehmen wir jetzt beispielhaft an, dass dein Depotwert auf 800.000 Euro gestiegen ist. Dieser setzt sich zusammen aus 30 % Einzahlungen (240.000 Euro) und 70 % Erträgen (560.000 Euro). Von diesem Depotwert möchtest du dir eine ewige Rente von 4 % gönnen, also 32.000 Euro im Jahr.
Ok, was müssen wir hierbei beachten?
Zunächst einmal sollte klar sein, dass du nur Steuern und Abgaben auf Gewinne zahlen musst, das heißt, deine (bereits versteuerten) Einzahlungen bleiben völlig unberücksichtigt. Weiterhin gibt es für deine Gewinne Freibeträge, nämlich den Sparerpauschbetrag (den solltest du während deiner Investmentkarriere bereits kennengelernt haben) von aktuell 1.000 Euro im Jahr und den Grundfreibetrag.
Der Grundfreibetrag ist quasi das gesetzliche Existenzminimum und legt den Betrag fest, bis zu dem keinerlei Steuern gezahlt werden müssen. Im Jahr 2026 beträgt dieser 12.348 Euro.
Vielleicht merkst du hier schon, worauf ich hinaus möchte. Obwohl du fast ein Millionen-Depot hast, geht es darum, dass du steuerlich ein „Geringverdiener“ am Existenzminimum bleibst. Keine Sorge, das ist völlig legal und auch absolut logisch, wenn wir tiefer in die Zahlen gehen.
Hier geht’s weiter zu Teil 3: Krankenkassenbeiträge für Privatiers.





